WER HAR ANSPRUCH AUF SAPV
- Rechtsanspruch besteht nur für gesetzlich Versicherte (Erwachsene)
- Bei Beihilfe werden Kosten übernommen
- Bei Basistarif werden Kosten übernommen
- Kulanzregelung
- Bei nicht heilbaren, fortschreitenden sowie weit fortgeschrittenen Erkrankungen, wie z.B.
Metastasierte Tumorerkrankungen
Neurologische Erkrankungen, z.B. ALS
Demenz
Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Leberzirrhose, Parkinson,…
All diese haben eine begrenzte Lebenserwartung (Tage/Wochen/Monate) bei oft schwieriger Prognose gemeinsam
- Beim Auftreten verschiedener und sehr intensiver Symptome, die folgende Bereiche betreffen:
- Ausgeprägte Schmerzen
- Nervensystem und die Psyche
- Herz-Kreislauf-System
- Magen-Darm-Bereich
- Harn- und Geschlechtsorgane
- Wunden oder Tumore, die sich zu einem ausgeprägten Geschwür
- entwickeln