WER HAR ANSPRUCH AUF SAPV

  • Rechtsanspruch besteht nur für gesetzlich Versicherte (Erwachsene)
  • Bei Beihilfe werden Kosten übernommen
  • Bei Basistarif werden Kosten übernommen
  • Kulanzregelung
  • Bei nicht heilbaren, fortschreitenden sowie weit fortgeschrittenen Erkrankungen, wie z.B.

Metastasierte Tumorerkrankungen

Neurologische Erkrankungen, z.B. ALS

Demenz

Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Leberzirrhose, Parkinson,…

 

All diese haben eine begrenzte Lebenserwartung (Tage/Wochen/Monate) bei oft schwieriger Prognose gemeinsam

 

  • Beim Auftreten verschiedener und sehr intensiver Symptome, die folgende Bereiche betreffen:
  1. Ausgeprägte Schmerzen
  2. Nervensystem und die Psyche
  3. Herz-Kreislauf-System
  4. Magen-Darm-Bereich
  5. Harn- und Geschlechtsorgane
  6. Wunden oder Tumore, die sich zu einem ausgeprägten Geschwür
  7. entwickeln