DIE BEDEUTUNG VON ESSEN UND TRINKEN

Essen und Trinken haben im Laufe unseres Lebens eine zentrale Bedeutung. Bei jeglichen Festen und bei Zusammentreffen mit Familien und Freunden steht das Essen oft im Mittelpunkt, egal ob Geburtstagsessen, Weihnachtsmenü, Hochzeitsfestmahl oder Leichenschmaus. Und bekannterweise geht auch die Liebe durch den Magen. Wasser ist zudem das Lebenselixier des Menschen. Nicht umsonst hält sich das Sprichwort: „Essen und Trinken halten Leib und Seele zusammen“. Essen kann ein Trost sein, Essen kann etwas sein, um jemand anderem eine Freude zu machen und sich um den anderen zu kümmern.

Wenn aber das Leben endet, verändert sich der Körper und auch sein Bedürfnis nach Essen und Trinken. Für Angehörige ist es oft schwer das zu akzeptieren. Cicely Saunders sagte einst: „Der Mensch stirbt nicht, weil er aufhört zu essen und zu trinken – sondern er hört auf zu essen und zu trinken, weil er stirbt“. Wenn sich Menschen im Sterbeprozess befinden und nicht mehr Essen und Trinken möchten, ist es oft schwer das so hinzunehmen. Immer wieder fallen Sätze wie „Ich kann meinen Mann / meine Frau doch nicht verdursten lassen“. Aber verdursten lässt man jemanden nur, wenn er nach Trinken verlangt und man es ihm verweigert. Wenn der Betroffene es aber selbst verweigert und man dies akzeptiert, dann lässt man demjenigen seinen freien Willen.

Ein weiterer häufiger Satz ist„Du musst doch etwas essen“. Aber MUSS ein sterbender Mensch das? Der Stoffwechsel verändert sich, der Körper kann weitere zugenommene Nahrung ggf. gar nicht mehr verarbeiten, sodass Übelkeit und Erbrechen folgen. Die Zeit, die der Betroffene dann mit solchen Beschwerden aushalten muss, könnte er viel sinnvoller im Beisammensein seiner Lieben verbringen.

Oftmals besteht das Bedürfnis über Essen noch etwas Gutes tun zu können und lässt außer Acht, dass dies für einen Sterbenden eine Belastung sein und Druck erzeugen kann. Es ist sehr individuell zu entscheiden, ob die Gabe von Nahrung und Flüssigkeit am Ende des Lebens eher Schaden anrichtet oder noch einmal eine gewisse Lebensqualität bringt. Solange der Betroffene in der Lage ist sich zu äußern wird ihm sein Körper signalisieren, was er braucht oder was ihm zu viel ist. Wenn der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, empfiehlt es sich – sofern es keine Festlegung in einer Patientenverfügung gibt – in einer ethischen Fallbesprechung einen Konsens für das weitere Vorgehen zu finden.