DAUER- UND BEDARFSMEDIKAMENTE
In der Schmerztherapie werden Dauer- und Bedarfsmedikamente unterschieden, die gemeinsam die Schmerzsymptome lindern sollen.
Dauer- / Basismedikation
Sie werden täglich zu festen Zeiten eingenommen und bilden aufgrund ihrer längeren Wirkdauer die Grundlage der medikamentösen Schmerztherapie. Dauermedikamente wirken verzögert, so dass sie alleine zur Symptomkontrolle, vor allem bei akuten Schmerzspitzen nicht ausreichend sind.
Bedarfsmedikation
Zur Kontrolle akuter Schmerzen werden daher zusätzlich schnell und kürzer wirksame Bedarfsmedikamente verabreicht. Ihre Einnahme erfolgt nach dem Bedarf des Patienten und richtet sich nach dem „Wenn – Dann – Prinzip“. Auch wenn absehbar ist, dass z.B. eine schmerzhafte Behandlung, wie z.B. ein Verbandswechsel erfolgen wird, kann ein Bedarfsmedikament gegeben werden, um akuten Schmerzen vorzubeugen.
Regeln
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihren Leitlinien Empfehlungen zur Schmerztherapie veröffentlicht. Dabei gibt es verschiedene Regeln zu beachten.
Die 5-R-Regel bildet die Grundlage jeder Medikamentengabe. Sie lässt sich gut merken und dient dazu Fehler zu vermeiden und Verwechslungen vorzubeugen. Daher sollten beim Medikamente richten und verabreichen generell folgende Dinge beachtet werden:
- Richtiger Patient?
- Richtiges Arzneimittel?
- Richtige Dosierung?
- Richtige Applikationsart? (z.B. oral, rektal, subkutan, intravenös)
- Richtiger Zeitpunkt?
In der Schmerztherapie wird diese Regel um eine weitere ergänzt, und zwar:
D – „durch den Mund“
N – „nach der Uhr“
A – „Analgetikaschema“
„Durch den Mund“ – Wenn möglich sollten Analgetika oral verabreicht werden. Das kann in Form von Tabletten, Kapseln oder Tropfen erfolgen. Hier kann die Dosierung sehr gut kontrolliert und schnell angepasst werden. Präparate mit dem Namen „Retard“ setzen das Schmerzmittel über einen gewissen Zeitraum frei und dürfen daher keinesfalls geteilt oder zerkleinert werden.
Ist eine orale Medikamenteneinnahme nicht mehr möglich (oder alternativ die Verabreichung über eine vorliegende PEG-Sonde), kommen auch alternative Applikationsformen in Betracht. Dabei orientiert man sich an folgender Regel: Oral vor transdermal, transdermal vor subkutan und subkutan vor invasiv.
Transdermale Applikation bedeutet, dass Schmerzmedikamente in Form von Pflastern über die Haut verabreicht werden können. Die Aufnahme des Wirkstoffs über die Haut ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann z.B. durch eine mangelnde Hautdurchblutung, Untergewicht, Schwitzen oder Fieber beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schmerzmedikamente über die Mund- und Nasenschleimhaut in Form von Lutschtabletten oder Nasensprays zu verabreichen. Sie verfügen über einen sehr schnellen Wirkungseintritt und eignen sich als Bedarfsmedikation.
Die rektale Verabreichung von Medikamenten in Form von Zäpfchen eignet sich aufgrund stark schwankender Wirkstoffaufnahme nicht für eine langfristige Schmerztherapie.
Eine weitere Möglichkeit Schmerzmittel zu verabreichen ist die subkutane Applikation. Dies geschieht entweder als subkutane Spritze oder mittels einer Schmerzpumpe. Letztlich ist auch die intravenöse Gabe von Schmerzmitteln über einen Port mittels Pumpe möglich.
Grundsätzlich gilt: Je weniger Technik, desto besser. Die orale Aufnahme von Schmerzmedikamenten gewährt eine gewisse Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Betroffenen ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Die Entscheidung, welche Schmerzmittel in welcher Form angewendet werden, obliegt dem behandelnden Arzt.
„Nach der Uhr“ – Die Basismedikation sollte grundsätzlich immer zu festgelegten Zeitpunkten in der vom Arzt verordneten Dosis eingenommen werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Schmerzen bestehen. Dies dient dem Erhalt eines Wirkspiegels im Körper, so dass Schmerzen möglichst erst gar nicht erst auftreten. Zur Behandlung von Schmerzspitzen oder vor einer potentiell schmerzhaften Handlung (z.B. Mobilisierung zur Grundpflege, Verbandswechsel, o.ä.), sollten zusätzlich die verordneten Bedarfsmedikamente eingenommen werden.
„Analgetikaschema“ – Schmerzmittel werden in der medizinischen Fachsprache als „Analgetika“ bezeichnet. Die Verabreichung der Analgetika folgt einem Einnahmeplan, der sich häufig am Stufenschema der WHO orientiert, jedoch vom behandelnden Arzt für jeden Patienten individuell unter Berücksichtigung der bestehenden Schmerzen und eventueller Begleiterkrankungen erstellt wird.