HAUSBESUCH UND ABLAUF

SAPV ist keine rein ärztliche oder rein pflegerische Leistung, sondern diese Leistung wird immer gemeinsam im Team erbracht und wird somit als Komplexleistung bezeichnet.

Nach Verordnung von SAPV (über den Hausarzt) hat der MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen) die Aufgabe zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen SAPV-Fall handelt. Schließlich kann die SAPV kontaktiert und eingeschaltet werden. In Pflegeheimen erfolgt die Arbeit der SAPV immer in kollegialer Zusammenarbeit mit den Fachkräften vor Ort. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme werden zunächst die ersten Daten gesammelt und ein Termin für den ersten Hausbesuch vereinbart.

Beim Hausbesuch werden die palliativ-medizinischen Bedürfnisse und die Symptomlast erfasst. Es folgen Gespräche mit dem Patienten, den Angehörigen, ggf. dem Pflegedienst, in dem einige Informationen ausgetauscht werden. Anschließend werden alle relevanten Daten, die erfasst wurden, im elektronische System palliDoc dokumentiert.

Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsarzt / Hausarzt wird ein Behandlungsplan aufgestellt. Medikamente werden bereitgestellt. Ggf. erfolgt eine Anleitung zur Verabreichung der Medikamente.

Die Bereitschaftstelefonnummer (24-stündige Erreichbarkeit) wird bereitgestellt. Ggf. werden weitere Hilfen, z.B. Hilfsmittel oder Personen (Hospizgruppe, o.ä.), koordiniert.