GRENZEN

  • Die SAPV ist kein Ersatz für den Hausarzt
  • Die SAPV ist kein Ersatz für den Pflegedienst
  • Die SAPV ist kein Notarzt!
  • Die SAPV leistet keine 24 Stunden Betreuung oder Nachtwache
  • 10% der Sterbenden erfüllen die Kriterien nach SGB V, um eine palliativ-medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können