JURISTISCHE ASPEKTE

Wenn bei der Verweigerung von Essen und Trinken die Frage nach künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr aufkommt, gibt es diverse rechtliche Aspekte, die zu beachten sind.

Zum einen entscheidet der Arzt, ob überhaupt eine medizinische Indikation für das Ergreifen dieser Maßnahme besteht. Des Weiteren ist die Einwilligung des Patienten maßgeblich. Dessen Wille kann entweder noch bewusst und klar geäußert werden oder er ist möglicherweise in einer Patientenverfügung festgeschrieben für den Fall, dass sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann.

Der in der Patientenverfügung festgelegte Wille ist rechtlich verbindlich, sofern die Äußerungen auf die aktuelle Lebenssituation übertragen werden können. Sofern keine Patientenverfügung besteht, muss der „mutmaßliche Wille“ auf Basis bekannter getätigter Äußerungen, Wertvorstellungen und ethischen bzw. religiösen Überzeugungen ermittelt werden.

Gemeinsam mit dem Arzt wird dann die Entscheidung zur Einwilligung oder Ablehnung entweder von einer Person, die durch eine Vorsorgevollmacht dazu befähigt ist oder – sofern kein Bevollmächtigter vorhanden ist – von einer gesetzlichen Betreuung, welche vom Gericht dazu bestellt wurde, getroffen.

Ist der mutmaßliche Wille nicht bekannt, gilt es die Vor- und Nachteile dieses Eingriffs abzuwägen und den Einfluss auf die Lebensqualität zu berücksichtigen. Sofern Uneinigkeit zwischen Bevollmächtigten / gesetzlicher Betreuung und dem Arzt besteht, muss sich der Arzt eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einholen, um diese Maßnahme dennoch durchzuführen (zum Beispiel, wenn durch das Unterlassen eine erhebliche Lebensgefahr oder eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht).

In der palliativen Situation sind in solch einem Fall vor allem auch ethische Aspekte zur Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Sofern die Angehörigen bzw. ein Bevollmächtigter eine solche Entscheidung stellvertretend treffen müssen, muss man beachten, welche stark emotionale Belastung dies darstellt. Daher müssen sie in diesem Entscheidungsfindungsprozess besonders unterstützt und bestärkt werden.