NICHT-OPIOIDE UND OPIOIDE SCHMERZMITTEL

Es werden Opioide und Nicht-Opioide-Medikamente unterschieden:

Nicht-Opioide-Analgetika fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und sind entweder frei verkäuflich oder auf Rezept verfügbar. Gängige Wirkstoffe sind dabei Ibuprofen, Metamizol oder Diclofenac, die zur Therapie leichter Schmerzen in der Selbstmedikation weit verbreitet sind. Sie stellen häufig die Basis einer Schmerztherapie dar.

 

Morphin stellt als eines der ältesten und bekanntesten stark wirksamen Schmerzmittel die Muttersubstanz der opioiden Analgetika dar.  Es wird aus dem Milchsaft des Schlafmohns gewonnen. Dieser wird auch als Opium bezeichnet.  Natürlich vorkommende Opiumverbindungen werden daher auch Opiate genannt. Daneben existieren synthetisch hergestellte opioide Analgetika, die eine morphinähnliche Wirkung haben und sich in ihren Wirkeigenschaften unterscheiden. Unter dem Überbegriff Opioide werden sowohl die natürlich vorkommenden als auch die synthetisch hergestellten Substanzen zusammengefasst. Diese fallen bis auf wenige Ausnahmen unter das Betäubungsmittelgesetz und können von Ärzten nur über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.

 

Basis der Schmerztherapie sind häufig zunächst Nicht-Opioide Analgetika. Falls damit keine ausreichende Symptomkontrolle erreicht wird, erfolgt die Verordnung von opioiden Analgetika durch den behandelnden Arzt.  Die Kombination von Nicht-Opioiden und Opioiden Schmerzmitteln orientiert sich meist am Stufenschema der WHO, hier  werden in der 1. Stufe Nicht-Opioide verordnet. Ergänzend zu den typischen Analgetika dieser Stufe wie Metamizol oder Ibuprofen werden häufig zusätzliche Medikamente wie Antidepressiva, Antiepileptika oder Cortisonpräparate verschrieben, die die Wirkung der analgetischen Wirkung unterstützen bzw. selbst einen schmerzlindernden Effekt haben. Bei weiter bestehenden Schmerzen können dann schwache Opioide der 2. Stufe des WHO-Stufenschemas in Kombination mit Nicht- Opioiden gegeben werden.

 

Wenn trotz Einsatz der Stufe 2 Medikation keine ausreichende Schmerzlinderung erzielt wird, kann in der 3. Stufe ein stark wirksames Opiod mit einem Nicht-Opioid kombiniert werden.  Meistens jedoch wird in der Palliativmedizin bei starken Schmerzen auf Grund der Prognose der Grunderkrankung die Stufe 2 des Stufenschemas übersprungen und die Schmerzmittel der 3. Stufe in sehr niedriger Dosierung begonnen. Zudem sind Opioide der 3. Stufe teilweise besser verträglich und haben weniger unerwünschte Nebenwirkungen wie z.B. Übelkeit.

 

Die Entscheidung über die Auswahl und Kombination analgetisch wirksamer Medikamente obliegt dem behandelnden Arzt und wird den Bedürfnissen und den Begleiterkrankungen des Patienten individuell angepasst.